Teilnahmebedingungen
Ablauf Gewinnspiel
Im Zeitraum vom 30. April 2018 bis zum 31. Oktober 2018 können Nutzer/-innen am Gewinnspiel „Sauberkeit ist im Verein am schönsten“ teilnehmen, indem sie auf der Seite www.verein.machsrein.de ihre Ideen und Umsetzungsbeispiele zur Optimierung der Sauberkeit ihres Vereins einreichen. Diese Ideen können sich beziehen auf Aktivitäten zur Steigerung des Umweltbewusstseins, Upcycling, Vermeidung von Lebensmittelverschwendung, Vermeidung Plastikmüll, abfallarme Veranstaltungen (Vermeidung To-Go-Produkte), Repair-Initiativen oder andere Aktivitäten. Die Einreichung erfolgt durch eine textliche Erläuterung der Idee und durch den Upload von zugehörigen Bildern und/oder Videos sowie Angabe folgender Daten: Vor-/Nachname der/des Teilnehmenden, Kontaktdaten der/des Teilnehmenden (postalische und E-Mail-Adresse), Name und Anschrift des Vereins, für den eine Idee eingereicht wird. Eine Jury aus Beschäftigten der Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR sowie Gastjuroren trifft aus allen Einreichungen eine Vorauswahl, die am 06. November 2018 auf der Seite www.verein.machsrein.de veröffentlicht wird. Von diesem Zeitpunkt an bis zum 16. November 2018 können Nutzer/-innen unter Angabe ihrer E-Mail-Adresse für die beste Idee abstimmen (es ist auch zulässig, für eine selbst eingereichte Idee abzustimmen). Für die drei Ideen, die die meisten Stimmen erhalten haben, vergibt die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR folgende Gewinne: Geldwert für z. B. eine Vereinsfeier im Wert von 1.000 Euro (1. Preis), Geldwert z. B. für neues Vereinsequipment im Wert von 500 Euro (2. Preis) sowie einen Geldwert z. B. für Vereins-T-Shirts im Wert von 250 Euro (3. Preis). Ausgezahlt werden die Gewinne nur an den Verein, für den die/der Teilnehmende die Idee eingereicht hat und unter den näheren Voraussetzungen des § 4. Die Teilnahmemöglichkeit endet am 16. November 2018 um 12.00 Uhr. Die Ideen, die bis dahin die meisten Stimmen erzielt haben, sind automatisch Gewinner. Sollten weniger als drei oder maximal drei Teilnehmer/-innen mitmachen, entfällt das Abstimmungsverfahren. Bei gleicher Stimmenanzahl entscheidet das Losverfahren. Die Gewinner/-innen werden im Anschluss schriftlich benachrichtigt.
§ 1 Gewinnspiel
- Das Gewinnspiel wird von der Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR durchgeführt.
- Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist kostenlos und erfolgt über die Website www.verein.machsrein.de. Das Gewinnspiel ist per Verlinkung auch über die URL www.machsrein.de erreichbar, diese URL verlinkt wiederum auf die „Wirtschaftsbetriebe Duisburg“-Website wb-duisburg.de/unternehmen/Kampagnen/mach-s-rein.php. Der/die Teilnehmer/-in verpflichtet sich, der Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR die Rechte gemäß § 6 (Datenschutz) einzuräumen. Sofern im Rahmen des Gewinnspiels Urheberrechte, Persönlichkeits- und sonstige Rechte Dritter berührt sein könnten (z. B. durch Hochladen von Bildern) sichert der/die Teilnehmer/-in zu, die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR von allen Ansprüchen freizustellen. Näheres regelt in diesen Fällen § 7 (Urheberrechte).
- Die Teilnahme erfolgt – vorbehaltlich der Ausschlussgründe nach § 3 – in dem Moment, in dem diesen Teilnahmebedingungen zugestimmt und die Kontaktdaten abgeschickt werden.
§ 2 Teilnahmeberechtigung
- Einreichung Sauberkeitsideen
- Teilnahmeberechtigt sind alle Besucher/-innen der unter § 1 Nr. 2 beschriebenen Gewinnspielseite, die zum Zeitpunkt ihrer Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet haben, die ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, deren Idee sich auf einen eingetragenen Verein (e.V.) mit Sitz in Duisburg bezieht und die für die Teilnahme ein Einverständnis des Vereinsvorstandes oder einer anderen zur Vertretung des Vereins befugten Person eingeholt haben.
- Eine Mehrfachteilnahme ist zulässig, so kann ein/-e Teilnehmer/-in Ideen für unterschiedliche Vereine angeben bzw. für unterschiedliche, voneinander unabhängige Abteilungen eines Vereins teilnehmen.
- Zur Teilnahme am Gewinnspiel ist es erforderlich, dass sämtliche Personenangaben und Angaben zum Verein der Wahrheit entsprechen. Andernfalls erfolgt ein Ausschluss gemäß § 3 Nr. 3 b.
- Abstimmung für beste Idee
- Abstimmungsberechtigt nach dem 04.10.2018 sind alle Besucher/-innen der Seite www.verein.machsrein.de, die zum Zeitpunkt ihrer Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet und ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
- Mehrfachabstimmungen für einen Verein sind nicht möglich. Um dies zu verifizieren, muss der/die Teilnehmer/-in seine E-Mail-Adresse zur Stimmzählung abgeben.
- Zur Teilnahme am Gewinnspiel ist es erforderlich, dass sämtliche Angaben der Wahrheit entsprechen. Andernfalls erfolgt ein Ausschluss gemäß § 3 Nr. 3 b.
§ 3 Ausschluss vom Gewinnspiel
- Beschäftigte aus dem Bereich Unternehmenskommunikation der Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
- Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen.
- Ausgeschlossen werden Personen,
- die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation oder Manipulationsversuche Vorteile verschaffen, oder zu deren Gunsten, durch Dritte, unerlaubte Hilfsmittel eingesetzt werden bzw. die o. g. Vorteile verschafft werden; gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.
- die unwahre Personen- und/oder Vereinsangaben machen
- oder deren eingereichte Inhalte gegen Nr. 1 und 3 der Netiquette der Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR verstoßen, welche unter der URL https://www.facebook.com/wbd.aoer/app/394795477302349/ abrufbar ist.
§ 4 Gewinnermittlung und -abwicklung
- Das Gewinnspiel beginnt am 30. April 2018. Die Möglichkeit zur Einreichung von Sauberkeitsideen endet mit Ablauf des 30. Septembers 2018 um 23:59:59 Uhr. Teilnahmen, die nach Ablauf des letzten Tages eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt, unabhängig davon, worauf die Verspätung zurückzuführen ist. Nach Vorauswahl der Jury können Nutzer/-innen ab dem 04. Oktober 2018 für die beste Idee abstimmen. Die Gewinner ergeben sich automatisch aus der Anzahl der Stimmen, die bis zum 12. Oktober 2018, 11:59:59 abgegeben werden können (vgl. § 1).
- Die Gewinnerideen werden auf der Seite www.verein.machsrein.de veröffentlicht. Die Personen, die die Ideen eingereicht haben sowie die Vereine werden schriftlich benachrichtigt. Alle übrigen Teilnehmer/-innen werden nicht persönlich benachrichtigt.
- Sind die Gewinner/-innen, also Verein und ideeneinreichende Person, nicht erreichbar oder antworten die nicht innerhalb von 14 Tagen auf die Benachrichtigung der Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR, verlieren sie ihren Anspruch auf den Gewinn und die Teilnahme wird nicht mehr berücksichtigt, unabhängig davon, worauf die Verspätung zurückzuführen ist.
- Als Gewinn versteht sich der unter dem Punkt „Ablauf“ angegebene Geldpreis. Das Geld wird nach Prüfung der Personen- und Vereinsangaben auf das angegebene Vereinskonto überwiesen. Gewinnansprüche sind nicht auf andere Vereine oder deren Abteilungen bzw. Personen übertragbar.
Zur Prüfung der Personen- und Vereinsangaben, müssen der/die Gewinner/-in, also die ideeneinreichende Person oder in ihrer Vertretung ein Vereinsvorstandsmitglied, sich unter Vorlage seines/ihres Personalausweises und der Gewinnbenachrichtigung ausweisen. Außerdem muss das Einverständnis des Vereins zur Teilnahme (vgl. § 2 Nr. 1 a) durch eine Einverständniserklärung des Vereins nachgewiesen werden, die durch den Vereinsvorsitzenden oder eine andere zur Vertretung des Vereins befugte Person unterzeichnet wurde und in der das Konto, auf das der Gewinnbetrag überwiesen werden soll, benannt ist. Dies erfolgt nach Terminabsprache zwischen den Teilnehmenden und der Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR. Etwaige Zusatzkosten im Zusammenhang mit dem Gewinn sowie der Teilnahme am Gewinnspiel (z. B. Reisekosten) werden von der Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR nicht erstattet.
§ 5 Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels
Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines/einer Teilnehmers/Teilnehmerin schuldhaft verursacht wird, kann die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR von dieser Person Schadenersatz verlangen.
§ 6 Datenschutz
- Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes zu beachten und das Fernmeldegeheimnis zu wahren. Insbesondere wird in diesem Zusammenhang auf die Datenschutzinformation unter www.wb-duisburg.de hingewiesen. Bei dem Gewinnspiel werden die Kontaktdaten durch die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR gespeichert, die durch den/die Teilnehmer/-in angegeben werden. Maximal handelt es sich dabei um Vorname, Name, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Stadt, E-Mail-Adresse und den begünstigten Verein (im Fall der Teilnahme durch Einreichung von Ideen) bzw. um die E-Mail-Adresse des Abstimmenden (im Falle der Teilnahme durch Abstimmung für eine Idee).
- Die Teilnehmenden willigen mit der Teilnahme am Gewinnspiel ein, dass die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR sie als Gewinner/-innen sowie den Verein für den sie teilnehmen, auf der „Wirtschaftsbetriebe Duisburg“-Facebook-Seite, in Form von Pressemitteilungen und auf der eigenen Website unter www.wirtschaftsbetriebe-duisburg.de veröffentlichen dürfen, und zwar unter Angabe des Vor- und Nachnamens sowie des Vereinsnamens.
- Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR speichert die Daten der Teilnehmer/-innen ausschließlich zum Zweck der Durchführung des Gewinnspiels sowie um eventuelle Nachfragen im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel unter Beachtung des Datenschutzes beantworten zu können. Ein Jahr nach der Beendigung des Gewinnspiels werden alle Computerdaten im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel, die der Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR vorliegen, gelöscht. Sie werden nicht an Dritte weitergegeben und nicht für Werbezwecke genutzt.
- Der Teilnehmer erklärt mit der Teilnahme zugleich, dass soweit die im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel übertragenen Bilder personenbezogene Daten enthalten sollten, er die notwendigen Einwilligungserklärungen der betroffenen Personen soweit erforderlich jederzeit zur Verfügung stellen wird und insbesondere zur Übermittlung der personenbezogenen Daten für das Gewinnspiel berechtigt ist.
- Die Teilnehmer/-innen können der Verarbeitung ihrer Daten jederzeit wiedersprechen, eine Teilnahme am Gewinnspiel ist in diesem Fall ausgeschlossen. Der/ die Gewinner/-in bzw. der Verein, für den teilgenommen wird, verliert im Falle seines/ihres Widerspruchs den Anspruch auf den Gewinn, ein Widerruf der Einwilligung ist insofern nur vor Übergabe des Gewinns und Veröffentlichung seiner/ihrer Angaben möglich.
§ 7 Urheberrechte
Sofern im Einzelfall zutreffend, räumt der/die Gewinner/-innen der Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR mit der Teilnahme am Gewinnspiel die für die Nutzung der in § 6 (2) näher beschriebenen Öffentlichkeitsarbeit erforderlichen Nutzungsrechte an ggfls. im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel stehenden Bildern ein. Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR erhält damit das Recht, ggfls. die im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel stehenden/entstandenen Bilder im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit stets unter Nennung des/der Bildautoren/Bildautorin zu verwenden. Eine kommerzielle Verwendung und die Weitergabe von Bildrechten an Dritte durch die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR sind ausgeschlossen. Eine über die Gewinne hinausgehende Vergütung für die Veröffentlichung und Nutzung von ggfls. im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel stehenden / entstandenen Bildern wird ausgeschlossen. Das beschriebene Nutzungsrecht der Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR beinhaltet ausdrücklich die Weitergabe dieser Rechte an Medien zur Veröffentlichung und Vervielfältigung – allerdings ausschließlich im Zusammenhang mit der Berichterstattung über das Gewinnspiel.
§ 8 Haftung
- Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR wird mit Aushändigung der Gewinne von allen Verpflichtungen frei. Für Rechts- und/oder Sachmängel wird nicht gehaftet.
- Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR haftet nicht für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, bei Störungen der technischen Anlagen und des Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren oder in sonstiger Weise bei der Teilnahme an Gewinnspielen entstehen können, es sei denn, dass solche Schäden von der Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR (deren Organen, Beschäftigten oder Erfüllungsgehilfen) vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden.
- Bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit verbleibt es bei der gesetzlichen Haftung.
§ 9 Sonstiges
- Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
- Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.
- Sollten einzelne Teilnahmebedingungen dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt.
- Diese Teilnahmebedingungen können jederzeit von der Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden.
- Durch die Teilnahme erklärt sich der/die Teilnehmer/-in mit den Teilnahmebedingungen des Gewinnspiels einverstanden.